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Letzte Meldungen

Internetportal einfach-teilhaben.de per Video erklärt

Logo des Einfach Teilhaben PortalsDas Informationsportal Einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Menschen mit Behinderungen verfügt jetzt über einen Videofilm, der die wichtigsten Elemente des Portals kurz vorstellt.

Neben der eingebundenen Flash-Version existiert auch eine Windows Media-Version.

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"Sonderlösungen" sind nicht mehr zeitgemäß

AbI-Projekt erstellt Leitfaden, um barrierefreie Arbeitsplätze zu fördern

Menschen mit Behinderung können nur dann ihren Beruf ohne Kompromisse ausüben, wenn ihr Arbeitsplatz an die besonderen Anforderungen ihrer körperlichen Einschränkung angepasst ist. „Individuelle Sonderlösungen, wie sie in Betrieben üblicherweise noch getroffen werden, sind viel zu teuer und im Zeitalter des universal Designs einfach nicht zeitgemäß“, sagt Professor Christian Bühler, Leiter des AbI-Projekts.

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Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik

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Information soll allen Menschen zugänglich gemacht werden. Natürlich auch im Internet. Menschen mit Behinderungen sind häufig von der Benutzung des Internets wegen völlig unnötiger Barrieren ausgeschlossen.

Daher haben sich Behindertenverbände und Experten im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) zusammengeschlossen.

AbI steht dabei für:
A - Aktionsbündnis für
b - barrierefreie
I - Informationstechnik

Gemeinsam unterstützen sie die Umsetzung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik.

AbI hat sich die Umsetzung des bestehenden Ordnungsrahmens (mit SGB IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz) zum Abbau dieser Barrieren zum Ziel gesetzt.

Bisher haben sich bereits eine ganze Reihe an Partnern und Unterstützern AbI angeschlossen. Weitere Initiativen sind eingeladen, sich an dem Aktionsbündnis aktiv zu beteiligen.

Das Projekt wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
gefördert.

Informationen zum Thema Barrierefreie Informationstechnik sind über das Informationsportal des AbI-Projektes Web ohne Barrieren nach Paragraph 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes "wob11.de" zu finden.